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Der Kapitalgesellschaft, deren Betriebsvermögen im Zuge einer Verschmelzung übertragen wird, steht hinsichtlich der stillen Reserven ein Wahlrecht zu.
Ab 2008 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 %.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Als Gegenfinanzierungsmaßnahme enthält die Unternehmenssteuerreform eine rigorose Einschränkung des Mantelkaufs und den Verzicht auf eine Sanierungsklausel.
Auch bei der nachträglichen Erhöhung einer Pensionszusage droht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung - allerdings nur dann, wenn die Erhöhung unangemessen ist.
Eine ertragssteuerliche Zinsschranke soll Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung unterbinden.
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für einen nicht beherrschenden Gesellschafter können ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.
Nach fast einem Jahr liegt nun der Regierungsentwurf für die Neufassung des GmbH-Rechts vor.
Der überteuerte Kauf eines Grundstücks vom Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist nun endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und enthält wesentliche Änderungen - nicht nur für Unternehmer.