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Die Finanzverwaltung hat jetzt die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) auf 2013 verschoben.
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Die Finanzverwaltung ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von Amazon eine Aufstellung der Marketplace-Anbieter zu bekommen.
Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden.
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist wirksam und nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht unverhältnismäßig.
Zumindest die früher mögliche Ansparabschreibung ist auch für in einer ausländischen Betriebsstätte genutzte Wirtschaftsgüter möglich.
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.