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Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden.


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Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen.


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Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei.


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Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.


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Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.


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Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung.


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Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.


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Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.


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Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.


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Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.


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